Erneuerbare Energien


Biogasanlage - Kooperation mit der Stadtwerke Reichenbach GmbH

Seit 2006 betreiben wir in Rotschau neben dem Milchviehstall unsere Biogasanlage. Die installierte elektrische Leistung unseres Blockheizkraftwerkes beträgt 845 kW. Täglich werden
12.000 kWh elektrische Arbeit bei nahezu konstanter Leistung in das öffentliche Netz eingespeist. Darüber hinaus werden bis zu
500 kW Heizleistung über ein Heisswasserwärmenetz an die Paracelsus-Klinik Reichenbach und weitere umliegende Wärmeabnehmer abgegeben. Wichtigster Geschäftsbereich der Biogasanlage ist die Lieferung von Biogas über eine 3,2 km lange Rohbiogasleitung an das Heizwerk der Stadtwerke Reichenbach GmbH am Wohngebiet Reichenbach/West. Dort wird es zur Grundlastversorgung von Wohnungen und sozialen Einrichtungen mit Heizenergie verwertet. Die jährlich erzeugte Strommenge entspricht dem Jahresverbrauch von ca. 6.000 Privathaushalten.

Der ausgefaulte bzw. ausgegaste Biogasgärrest enthält ca. 93% Wasser,
6% nicht abbaubare Pflanzenbestandteile (organische Substanz) und 1% anorganische Stoffe mit (Mineral-)Düngerwirkung (N, P, K, Ca, Mg). Es handelt sich damit um einen Flüssigdünger, der im betrieblichen Nährstoffkreislauf eine wichtige Rolle spielt.


Technisch wird die Anlage laufend weiter entwickelt und entspricht dem neuesten Stand. Dadurch sollen sich die Prozessstabilität und vor allem um die Gasproduktion bezogen auf die Einsatzstoffe Maissilage, Grassilage (nachwachsende Rohstoffe), Gülle und Stallmist weiter erhöhen. Inzwischen erreichen wir eine enorm hohe Ausbeute von mehr als 1.000 kWh el. je Tonne Maissilage bzw.
90 kWh el. je Kubikmeter Gülle. Beides sind hervorragende Werte in der Biogasbranche.

Information der Öffentlichkeit über unsere Biogasanlage entsprechend der 12. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (StörfallV)

1. Anlagenbetreiber:

Agrargenossenschaft eG Reichenbach, Unterheinsdorf, Feldstraße 2, 08648 Heinsdorfergrund (Verwaltung) und

MVA/BGA Rotschau, Alte Lengenfelder Straße, 08468 Reichenbach OT Rotschau (Anlagenstandort).

2. Der Betriebsbereich unterliegt den Vorschriften der Störfallverordnung und es ist eine Anzeige nach § 7 Absatz 1 StörfallV bei der zuständigen Behörde erfolgt (11.04.2017). Der Betriebsbereich unterliegt der unteren Klasse der StörfallV.

3. Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich:

Das Verfahren der Biogaserzeugung ist ein bekanntes Verfahren, um die in der Biomasse gespeicherte regenerative Energie nutzbar zu machen und somit fossile Ressourcen zu schonen und gleichzeitig den in einem landwirtschaftlichen Betrieb anfallenden Wirtschaftsdünger im Sinne einer möglichst vollständigen Kreislaufwirtschaft zu veredeln.

Hierzu wird aus nachwachsenden Rohstoffen und Viehdung bzw. Gülle durch Vergärung unter Luftabschluss Biogas erzeugt, welches in einem BHKW (Blockheizkraftwerk) zu Strom und Wärme umgewandelt wird. Die vorhandenen Gasspeicher inkl. des Biogases im Überstand der Behälter haben eine Kapazität von über 10 t, sodass die Anlage der o.g. StörfallV unterliegt.

4. Gebräuchliche Bezeichnungen bei gefährlichen Stoffen im Sinne der Stoffliste in Anhang I:

Das innerhalb der Anlage vorhandene Biogas ist im Anhang der 12. BImSchV wie folgt eingestuft und zu beschreiben:

1.2.2 - entzündbares Gas, hier Biogas als Zwischenprodukt der Strom- und Wärmeerzeugung

Das Biogas bildet in Mischung mit Luft (Sauerstoff) eine explosionsfähige Atmosphäre. Im Normalzustand kommt es in der Anlage zu keiner Vermischung von Biogas und Luft, da die Anlagen gasdicht ausgeführt sind

5. Sollte in der Anlage ein Störfall auftreten, besteht dieser im schlimmsten Falle in einer Explosion des Gaslagers. Dabei würde durch die Zerstörung der Folie des betreffenden Gasspeichers sämtliches brennbares Biogas aufgebraucht. Da die nächste Wohnbebauung ca. 180 m zum Gasspeicher Coccus III bzw. ca. 280 m zu den größeren Gärrestlägern entfernt ist, sind Gefahren für die Bevölkerung nicht zu befürchten. Es wird empfohlen, sich der Anlage nicht zu nähern und vor allem nicht durch Sensationslust die Rettungskräfte zu behindern.

6. Die letzte Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Absatz 2 erfolgte am 21.6.2021. Ausführlichere Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungsplan nach § 17 Absatz 1 unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen können auf Anfrage beim Landesamt für Umwelt und Geologie, Referat 52: Anlagenbezogener Immissionsschutz, Lärm,

Tel. 0351/2612-5200 bzw. https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/luft/40798.htm eingeholt werden.

7. Einzelheiten darüber, wo weitere Informationen unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen eingeholt werden können.

Landesdirektion Sachsen, Außenstelle Chemnitz, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz

Tel. 0371 532 - 1440 bzw. https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4355&art_param=364 

 

 

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